Einleitung
Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen über das Auswahlverfahren zur Teilnahme an der Ausschreibung,
die von dem Sekretariat der Zentralkommission für das Straßburger Übereinkommen von 1996 (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme
von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) auf Antrag des Exekutivausschusses eingeleitet worden ist, der dazu von den Unterzeichnerstaaten dieses
Übereinkommens, das sind Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz, eingesetzt worden ist.
Dieses Ausschreibungsverfahren wird nach dem Recht der Zentralkommission und deren Rechtsstatus, wie in den nachstehenden Verfahrensregeln beschrieben,
durchgeführt. Vorsorglich wird darauf verwiesen, dass das Gemeinschaftsrecht für Ausschreibungsverfahren von öffentlichrechtlichen Organismen nicht zur
Anwendung kommt, gleichwohl bei diesem Verfahren nach den Grundsätzen dieses Rechts vorgegangen wird.
Aus informatorischen Gründen sei festgehalten, dass das Verfahren zwei Etappen umfasst, das sind
- Auswahl einer begrenzten Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe;
- Wertung der abgegebenen Angebote und Auswahl des besten Angebots.
Diese Unterlagen betreffen nur die erste Etappe.
Interessierte Parteien können Erklärungen zu den Anforderungen für die Bewerbung oder zur Auslegung der Auswahlkriterien verlangen.
Diese Anträge sind ausschließlich und ausnahmsweise an folgende E-Mail Adresse zu richten excom@ccr-zkr.org.
Die entsprechenden Antworten werden auf der Internetseite excom.ccr-zkr.org veröffentlicht.
Ergänzende Informationen zu dem geplanten elektronischen Zahlungssystem können hingegen nicht gegeben wird.
Jede Mitteilung oder Anfrage sowie die Angebote sind zu richten an den
Generalsekretär der
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
Palais du Rhin
2, place de la République
F-67082 Strasbourg Cedex